Dienstag, 11. August 2009

Feinkosterzeugnisse

Der Bundesverband der deutschen Feinkostindustrie e.V. hat als Feinkosterzeugnisse solche Lebensmittel definiert, die nach Art, Beschaffenheit, Geschmack und Qualität dazu bestimmt sind, besonderen Ansprüchen oder verfeinerten Essgewohnheiten zu dienen. Bei Rohstoffauswahl, Herstellung und Vertrieb der Erzeugnisse wird eine besondere Sorgfalt angewendet.

Zum Feinkostbereich zählen u.a. Feinkostsoßen, Feinkostsalate, besondere Fischerzeugnisse, Feinkostpasteten.

Bei den Feinkostsoßen unterscheidet man emulgierte Soßen wie Mayonnaise, Salatmayonnaise, Remulade, Salatcremes und nicht emulgierte Soßen wie Tomatenketchup, Würzsoßen und andere Ketchups. Auch Salatsoßen, Meerrettich und Relishes werden zu den Feinkostsoßen gerechnet.

Ferner werden neben Feinkostsalaten auch Mischsalate und besondere Fischzubereitungen zu den Feinkosterzeugnissen gezählt.

Als Mischsalate (auch bezeichnet als "Schnittsalate", "Rohkostsalate", "Fertigsalate", "Frischkostsalate" u.ä.) werden solche Zubereitungen bezeichnet, die roh, frisch und fertig zur Verwendung - also bereits geputzt, geschnitten, oder anderweitig vorbereitet - aber ohne würzende/bindende Soße angeboten werden.

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